Die Tagespflege
Die Kindertagespflege in Familien bezeichnet die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch eine Tagespflegeperson, d.h. durch eine Tagesmutter bzw. einen Tagesvater. Mit Inkrafttreten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) zum 1. Januar 2005 ist die Kindertagespflege den institutionellen Formen der Kinderbetreuung gleichgesetzt. Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform vor allem für Kinder unter drei Jahren, die durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist:
- die individuelle Förderung
- die familiäre Betreuungssituation
- die hohe zeitliche Flexibilität
Eine Tagespflegeperson, die in ihrem Haushalt Kinder betreut, gilt arbeits- und sozialversicherungsrechtlich als selbständig tätig. Sie unterliegt einkommensabhängig der Rentenversicherung und muss ihr Einkommen versteuern.
In der Regel betreuen die Tagesmütter und -väter mehrere Kinder in einer kleinen Gruppe bis zu fünf Kinder. Die Tagesbetreuungsperson muss, wenn sie in der Woche mehr als 15 Wochenstunden tätig ist, vor Betreuungsbeginn eine Erlaubnis beim Fachbereich Kinder, Jugend, Familie des Landkreises Soltau-Fallingbostel, für die Tätigkeit zur Kindertagespflege beantragen. Die Erlaubnis erhält die Tagespflegeperson, wenn sie für die Tätigkeit der Kindertagespflege fachlich und persönlich geeignet ist, sich in qualifizierten Lehrgängen fortgebildet hat und über kindgerechte Räume verfügt. Weiterhin muß sie die Bereitschaft mitbringen, sich darüber hinaus fortzubilden und mit den Fachkräften der Familien- und Kinderservicebüros zusammenzuarbeiten.